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Faktencheck
Thurgauer Zeitung vom 13. Februar 2023
Leserbrief: Eine schleichende Enteignung -
"Wegen Abfall und Klimawandel"
Abschnitt 1 im Text: 
Das Waldgesetz soll revisionsbedürftig sein, insbesondere möchte man gegen illegale Abfallablagerungen und Bauten vorgehen. Eigentlich ist es logisch, dass Abfall nicht in den Wald gehört. So wie sich die Medienmitteilung anhört, sollen sogar Forstmitarbeiter die Aufsicht haben und auch Bussen verteilen. Für mich ist es in erster Linie der Waldbesitzer, der dafür zu sorgen hat, dass in seinem Wald Ordnung herrscht. Jeder Eingriff ins private Eigentum, dazu führt diese Revision schlussendlich, kommt einer schleichenden Enteignung gleich. Kindern möchte man verbieten, im eigenen Wald zu spielen oder eine Hütte zu bauen.   

Das Thurgauer Waldgesetz datiert aus dem Jahr 1994. Zu diesem Zeitpunkt war der Klimawandel noch kein so zentrales Thema wie heute. Die Gesetzesrevision hat folgende Schwerpunkte: Vollzug der Waldgesetzgebung stärken, klimaorientierte Waldbewirtschaftung fördern, Praxisänderungen gesetzlich verankern. Durch die Klärung und Durchsetzung der rechtlichen Grundlagen werden die Waldbesitzer geschützt. Warum dieser Schutz einer schleichenden Enteignung gleichkommen soll, bleibt das Geheimnis von Herrn Wendel. Wird ein Hausbesitzer enteignet, weil das Energiegesetz Auflagen über die Art seines Heizungssystems macht? Auch bei privatem Besitz gibt es Regeln und Gesetze, die eingehalten werden müssen. Mit Enteignung hat das nichts zu tun. Auch dass Kinder im eigenen Wald nicht mehr spielen dürfen, ist eine absurde Interpretation des Waldgesetzes durch Herrn Wendel.
Abschnitt 2 im Text: 
... dem Wellenberg viele tausend Quadratmeter Wald rodet, um einen naturfremden Windpark zu erreichten, klatschen Forstamt und Regierung in die Hände. Ein Widerspruch, den mir bisher noch niemand erklären konnte.

Am Wellenberg werden für den Windpark 1'750 m3 Holz gefällt. Das kantonale Forstamt hat für die Bürgergemeinde eine Nutzungsmenge von 1’350 m3 pro Jahr festgelegt. Durch den Windpark wird somit gleich viel Holz gefällt, wie dies bei normaler Nutzung in 1 1/4 Jahren ohnehin der Fall wäre (Quelle Windenergie Thunbachtal WETT, Faktenblatt 5). Wieso da das Forstamt und die Regierung in die Hände klatschen sollen, weiss nur Herr Wendel. Überhaupt wird aus dem Leserbrief nicht klar, in welchem Widerspruch das Waldgesetz zum geplanten Windpark steht und wie dieser wiederum mit der Revision des Waldgesetzes zusammenhängen soll. Ein Windpark ist selbstverständlich nicht Teil des Waldes. Aus diesem Grund wird der Zonenplan angepasst und für die Windenergieanlagen eine spezielle Bauzone geschaffen. Für die permanent gerodete Waldfläche ist Realersatz zu leisten, d.h., es muss eine gleiche Fläche an einem anderen Ort – möglichst in der Region – mit Bäumen bestockt werden. Herr Wendel ist Mitglied der Begleitgruppe, er hätte somit genügend Adressaten, um seine diesbezüglichen Fragen zu stellen. Wieso hat er das nicht getan? (Quelle EKZ Begleitgruppe; Fragen der Begleitgruppe)

























 
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