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Abschnitt 1 im Text:
Unglaublich, was sich gewisse Kantonsangestellte des Departements für Bau und Umwelt erlauben!!!
Bei dieser Aussage bleibt es das Geheimnis der Leserbriefschreiberin, was da «unglaublich» ist. Wenn sie die Antworten des Amtes auf die parlamentarischen Anfragen und die Unterschriftensammlungen in Amlikon Bissegg meint, die nicht im Sinne der Windkraftgegner ausgefallen sind, dann muss sich die Leserbriefschreiberin selber grundsätzlich fragen, welches Vertrauen sie in die Arbeit von Politik und Behörden hat, worauf soll deren Entscheidungsfindung beruhen? Auf den lauten Protestrufen der Windkraftgegner? In einer Demokratie werden solche Anfragen auf der Basis von Gesetzen entschieden. Dabei wird auch immer eine Abwägung vorgenommen, wenn gegenteilige Interessen bestehen (z.B. Natur / Mensch etc.). Pauschale Verurteilungen von Ämtern, Politikern usw. sind «unglaublich».
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Abschnitt 2 im Text:
Wie war das nochmals, als beim Seerücken/Haidenhaus die Windturbingen eingepflanzt werden sollten, reklamierten Anwohner der Insel Reichenau und schon huschten die Personen vom Departement Bau und Umwelt, und das Projekt wurde dort nicht umgesetzt.
Beim Windpark Salen-Reutenen wurde von deutscher Seite reklamiert, dass die Windräder das UNESCO-Weltkulturerbe auf der Insel Reichenau stören könnten. Abklärungen, ob dies tatsächlich so ist, sind im Moment auf nationaler wie kantonaler Ebene am Laufen. Solange dieser Entscheid nicht gefällt ist, kann auch nicht weitergeplant werden. Wie die Leserbriefschreiberin zum «Huschen» des Departements Bau und Umwelt kommt, bleibt ihr Geheimnis.
Abschnitt 3 im Text:
Frage, hat ein Schweizer Bürger keine Rechte mehr für Ruhe? Den Windturbinen erzeugen nicht nur "Verschandelung" der Natur, sondern auch extremen Lärmpegel.
Selbstverständlich hat jedermann das Recht auf Ruhe. Genau aus diesem Grund hat die Schweiz eine Lärmschutzverordnung. Weiter werden die extremen Lärmpegel erwähnt, ohne dabei zu erläutern, was «extrem» sein soll. Ein Windrad muss die Lärmschutzverordnung der Schweiz einhalten. Diese Verordnung ist aus dem Jahre 1986 und wurde, wie die meisten Verordnungen, laufend angepasst (Stand 1. Juli 2021). Ein Windrad muss dabei einen Grenzwert einhalten, der 15 Dezibel unter jenem von Strassenlärm liegt. 10 Dezibel nehmen wir als eine Verdoppelung des Lärms wahr. Bei einem Windrad kann also von einem leisen Flüstern/Gespräch ausgegangen werden. Eine Studie von Prof Dr. Rolf Wüstenhagen vom Institut für Wirtschaft und Ökologie der Universität St. Gallen zeigt: Die Anwohnenden der Windenergieanlage von Haldenstein bei Chur waren bezüglich Lärm und Auswirkungen auf die Landschaft positiv überrascht. 77% stehen einem weiteren Ausbau positiv gegenüber. Quelle: https://www.sccer-crest.ch/fileadmin/FILES/Datenbank_Personen_Projekte_Publikationen/Projects/W%C3%BCstenhagen_2015_Befragung_der_Anwohnre_von_m%C3%B6glichen_Windparks.pdf
Abschnitt 4 im Text:
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) können ja die Windturbinen in den Zürichsee oder bei der sogenannten Goldküste hinstellen, denn da ist der Kanton Zürich! Es ist mir nicht bekannt, dass Thundorf und Umgebung zum Kanton Zürich gehören, welcher sowieso nur eins will: Vom Thurgau Profit raus schlagen. .
Die Aufklärung der Kantonszugehörigkeit ist absolut richtig, hat mit der Energieerzeugung und auch den Windrädern jedoch nichts zu tun. Im Kanton Zürich gibt es ebenfalls Windpotentialgebiete, welche durch den Regierungsrat festgelegt wurden.
Es baut nicht das EKZ, sondern eine Betreibergesellschaft, zu der neben der EKT noch weitere Beteiligte aus dem Kanton Thurgau dazustossen werden, womit ein grosser Teil der Wertschöpfung im Kanton bzw. in der Region bleibt.
Der Leserbrief unterstellt dem Kanton Zürich (?), er wolle «Vom Thurgau Profit rausschlagen.» Es ist nicht «der Kanton Zürich», sondern eine Betreibergesellschaft, die das Projekt vorantreibt. Vermutlich meint die Briefschreiberin die Tatsache, dass dann Windstrom an die Thurgauer Bevölkerung verkauft wird. Das ist üblich bei einem Geschäft: «Ich liefere dir was, und du bezahlst dafür».
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